29 Juil Muster Vertrag provision
Diese Datenschutzgrundsätze sollten im Lichte der Bestimmungen (Grundsätze und einschlägigen Ausnahmen) der Richtlinie 95/46/EG gelesen und ausgelegt werden. 2. Ist eine betroffene Person nicht in der Lage, einen Schadensersatzanspruch gemäß Absatz 1 gegen den Datenexporteur geltend zu machen, der sich aus einer Verletzung einer ihrer in Ziffer 3 oder Ziffer 11 genannten Verpflichtungen durch den Datenimporteur oder seinen Unterauftragsorden ergibt, Da der Datenexporteur faktisch verschwunden ist oder nicht mehr insolvent ist oder zahlungsunfähig geworden ist, stimmt der Datenimporteur zu, dass die betroffene Person einen Anspruch gegen den Datenimporteur erheben kann, als wäre es der Datenexporteur, es sei denn, eine Nachfolgeorganisation hat die gesamten rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs vertraglich oder durch Gesetz übernommen, in diesem Fall kann die betroffene Person ihre Rechte gegen diese Person geltend machen. Der Datenimporteur darf sich nicht auf eine Verletzung seiner Verpflichtungen durch einen Subprozessor berufen, um seine eigenen Verbindlichkeiten zu vermeiden. b) dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von ihr geltenden Rechtsvorschriften sie daran hindern, die vom Datenexporteur erhaltenen Anweisungen und ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, und dass sie im Falle einer Änderung dieser Rechtsvorschriften, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in den Klauseln vorgesehenen Garantien und Verpflichtungen haben könnte, die Änderung unverzüglich dem Datenexporteur mitteilen wird, sobald er davon Kenntnis hat, in diesem Fall ist der Datenausführer berechtigt, die Übermittlung der Daten auszusetzen; ICC-Musterverträge und -klauseln sollen eine solide Rechtsgrundlage schaffen, auf der Parteien internationaler Verträge schnell ein für beide Seiten akzeptables Abkommen schließen können. d) « Unterauftragsverarbeiter » jeden Auftragsverarbeiter, der vom Datenimporteur oder von einem anderen Unterverarbeiter des Datenimporteurs eingeschaltet wird und sich damit einverstanden erklärt, vom Datenimporteur oder von einem anderen Unterauftragsiver des Datenimporteurs personenbezogene Daten zu erhalten, die ausschließlich für die Verarbeitung von Tätigkeiten bestimmt sind, die im Auftrag des Datenexporteurs nach der Übermittlung gemäß seinen Anweisungen, den Bedingungen der Klauseln und den Bedingungen des schriftlichen Unterauftrags durchgeführt werden; (1) Die Parteien vereinbaren, dass der Datenimporteur und der Unterauftragsverarbeiter bei Beendigung der Erbringung von Datenverarbeitungsdiensten nach Wahl des Datenexporteurs alle übermittelten personenbezogenen Daten und deren Kopien an den Datenexporteur zurücksenden oder alle personenbezogenen Daten vernichten und dem Datenexporteur bestätigen, dass er dies getan hat, es sei denn, die dem Datenimporteur auferlegten Rechtsvorschriften hindern ihn daran, die übermittelten personenbezogenen Daten ganz oder teilweise zurückzugeben oder zu vernichten. In diesem Fall garantiert der Datenimporteur, dass er die Vertraulichkeit der übermittelten personenbezogenen Daten garantiert und die übermittelten personenbezogenen Daten nicht mehr aktiv verarbeitet.